Abstimmungen und Wahlen
Abstimmungs- und Wahldaten 2011
• 13. Februar 2011
• 15. Mai 2011
• 23. Oktober 2011 (Wahl NR+SR)
• 27. November 2011
Stimmrecht
In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die über 18 Jahre alt sind und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von mehr als drei Monaten erforderlich.
Stimmabgabe
An der Urne
Abstimmungslokale
• Schulhaus Krauchthal
• Schulhaus Hettiswil
Öffnungszeiten: 11.00 bis 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
Das briefliche Stimmmaterial ist bei der Post rechtzeitig aufzugeben, so dass es spätestens am Freitag vor der Abstimmung um 17.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eintrifft.
Das schriftliche Stimmmaterial kann auch am Schalter der Gemeindeschreiberei abgegeben oder in den Briefkasten beim Haupteingang eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Abstimmungssonntag um 09.00 Uhr letztmals geleert.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn
• ein anderes als das offizielle Stimmcouvert benützt wird;
• die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt;
• das Stimmcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft;
• das Stimmcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält;
• das Stimmcouvert mit Kennzeichnung versehen ist.

