Aufhebung Gemeindeausgleichskassenreglement - Ausserkraftsetzung

Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 die Ausserkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement für die Gemeindeausgleichskasse Krauchthal

Die Frist des fakultativen Referendums ist unbenützt abgelaufen. Die vom Gemeinderat am 8. August 2011 beschlossene Aufhebung des Reglements tritt per sofort in Kraft. Gegen diese Ausserkraftsetzung kann innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

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