Aufhebung Gemeindeausgleichskassenreglement - Fakultatives Referendum
Der
Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des
Organisationsreglements (OgR) vom 1. Januar 2009 den Beschluss über die Aufhebung
des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
Reglement für die Gemeindeausgleichskasse Krauchthal
Der Gemeinderat hat die Aufhebung des Reglements an seiner Sitzung vom 8. August 2011, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, beschlossen.
Fakultatives
Referendum (Art. 30. OgR)
Fünf
Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit
Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines
Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das
vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung
unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der
Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Referendumsfrist: 19. August 2011 bis 19. September 2011
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal
Ausserkraftsetzung
Nach
ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Aufhebung des
Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Aufhebung wird innert 30 Tagen nach
deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und
begründet Beschwerde geführt werden können.

