Aufhebung Gemeindeausgleichskassenreglement - Fakultatives Referendum


Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des Organisationsreglements (OgR) vom 1. Januar 2009 den Beschluss über die Aufhebung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement für die Gemeindeausgleichskasse Krauchthal

Der Gemeinderat hat die Aufhebung des Reglements an seiner Sitzung vom 8. August 2011, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, beschlossen.

Fakultatives Referendum (Art. 30. OgR)
Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Referendumsfrist:      19. August 2011 bis 19. September 2011

Einsenden an:            Gemeindeverwaltung Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal

Ausserkraftsetzung
Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Aufhebung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Aufhebung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

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