Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte
Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte (ohne EU / EFTA)
Arbeitgeber die eine ausländische Person beschäftigen wollen, müssen in jedem Fall (ausser für C-Ausweis) vorgängig ein Stellenantrittsgesuch beim beco bzw. Migrationsdienst einreichen. >>Formulare
Auskünfte und Einreichungsstelle für Stellenantrittsgesuche:
beco Berner Wirtschaft
Ausländische Erwerbstätige
Laupenstrasse 22
3011 Bern
Tel. 031/633 58 10
Fax. 031/699 58 02
www.vol.be.ch/beco
Migrationsdienst
Dienststelle Unterbringung
Arbeitsmarkt
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031/633 42 66
Fax. 031/633 42 05
(vormittags ausser Mittwoch)
www.pom.be.ch
Melde- und Bewilligungsverfahren für EU-/ EFTA-Angehörige
Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis höchstens 90 Arbeitstage pro Jahr:
Aufenthaltsbewilligung ist nicht nötig, jedoch eine Meldung an das beco Berner Wirtschaft, Lauppenstrasse 22, 3011 Bern, Tel. 031/633 58 44
Erwerbstätigkeit über 90 Arbeitstage pro Jahr:
Vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit ist ein Antrag um fremdenpolizeiliche Bewilligung bei der am Arbeits- oder Wohnort zuständigen Migrationsbehörde (Fremdenkontrolle) einzureichen.
A) Der Arbeitnehmende ist noch im Ausland:
- Ausweispapier oder Fotokopie davon mit Anstellungsbestätigung an die Migrationsbehörde am Sitz des Arbeitgebers senden.
- Prüfung und bei positivem Entscheid versenden einer schriftlichen Zusicherung.
- Der Arbeitnehmende meldet sich vor Arbeitsbeginn bei der Fremdenkontrolle seines Wohnortes an und erhält dann die EU-/ EFTA-Bewilligung.
B) Der Arbeitnehmende ist bereits in der Schweiz:
- Der Arbeitnehmende meldet sich vor Arbeitsbeginn mit Ausweispapier und Anstellungsbestätigung bei der Fremdenkontrolle an seinem Wohnort.
- Prüfung und bei positivem Entscheid erhält der Antragsteller die EU-/ EFTA-Bewilligung
Migrationsdienst des Kantons Bern
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Call Center Tel. 031/633 53 15

