Einbürgerung
Sie haben zwei Möglichkeiten Schweizerin resp. Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine ordentliche oder eine erleichterte Einbürgerung.
Ordentliche Einbürgerung
Grundvoraussetzung sind die Erfüllung der vorgeschriebenen Wohnsitzdauer (12 Jahre in der Schweiz, 2 Jahre im Kanton Bern und 2 Jahre in der Gemeinde), eine genügende Integration mit guten Kenntnissen mindestens in einer Landessprache und die Beachtung der Rechtsordnung. Weiter wird ein guter Leumund, die Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen sowie die wirtschaftliche Selbständigkeit vorausgesetzt.
Gerne informieren wir Sie am Schalter persönlich über den Ablauf der Einbürgerung.
Die Gebühren für die ordentliche Einbürgerung betragen:
Kanton + Bund
| Kanton | Bund | |
| Einzelpersonen unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), mind. die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert, bei Gesuchstellung minderjährig. | 100.00 |
50.00 |
| Einzelpersonen unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), mind. die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert, bei Gesuchstellung volljährig. | 100.00 | 100.00 |
| Einzelpersonen unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), weniger als die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert, bei Gesuchstellung minderjährig. | 1'500.00 | 50.00 |
| Einzelpersonen unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), weniger als die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert, bei Gesuchstellung volljährig. | 1'500.00 | 100.00 |
| Einzelperson über 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern) | 1'500.00 | 100.00 |
| Ehepaar unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), beide mind. die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert. | 200.00 | 150.00 |
| Ehepaar unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), eine Person mind. die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert. | 1600.00 | 150.00 |
| Ehepaar unter 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern), beide weniger als die Hälfte der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert. | 1'800.00 | 150.00 |
| Ehepaar über 25 Jahren (evtl. mit minderjährigen Kindern) | 1'800.00 | 150.00 |
Bei minderjährigen Kindern, welche im Gesuch integriert sind, wird pauschal eine Gebühr von Fr. 200.00 je Kind erhoben.
Gemeinde
Die Gemeindegebühren können dem Tarif entnommen werden.
Erleichterte Einbürgerung
Sind Sie ausländischer Staatsangehörigkeit und mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet, können Sie die erleichterte Einbürgerung beantragen. Dazu müssen Sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen:
- seit drei Jahren miteinander verheiratet sein und zusammenleben
- während insgesamt fünf Jahren in der Schweiz gelebt haben
- vor Einreichung des Gesuchs um Einbürgerung seit zwei Jahren in der Gemeinde wohnhaft sein.
Sind Sie mit einem Schweizer bzw. einer Schweizerin verheiratet und wohnen im Ausland oder haben während der Ehe einige Zeit im Ausland gewohnt, so ist eine erleichterte Einbürgerung möglich, wenn Sie seit sechs Jahren miteinander verheiratet sind, zusammenleben und mit der Schweiz eng verbunden sind.
Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Schweizerbürgerrecht des schweizerischen Elternteils.

