Ersatzwahl in die Kulturkommission


Simon Zwygart, Krauchthal, hat per 31. Dezember 2011 als Mitglieder der Kulturkommission demissioniert. Aus diesem Grund ergibt sich eine Vakanz in der Kulturkommission.

Gestützt auf Art. 73 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen RAW macht der Gemeinderat mittels Veröffentlichung des Anforderungsprofils der jeweils zu bestellenden Kommissionen die Wahlen bekannt.

Wählbarkeit
Gemäss Art. 36 Bst. b des Organisationsreglements OgR sind in Kommissionen mit Entscheidbefugnis die in der Einwohnergemeinde Krauchthal stimmberechtigten Personen wählbar.

Profil
Als Grundvoraussetzung gilt

das Interesse aktiv am Gemeindegeschehen mitzuwirken,
das Bedürfnis und Anliegen das eigene Sach- und Fachwissen in den entsprechenden Behörden einzubringen,
die Bereitschaft mit Respekt und Verantwortungsbewusstsein ein fortschrittliches, strategisches Handeln in der Funktion eines Mitglieds eines Gemeindeorgans zu unterstützen

Die Kommissionen sind nach Möglichkeit mit Personen (Mitgliedern) zu besetzen, welche auf Grund ihrer Ausbildung und/oder ihres beruflichen Werdegangs Erfahrungen für eine fach- und sachbezogene Entscheidfindung in der jeweiligen Kommission mitbringen.

Die Zuständigkeiten der Kulturkommission sind im Anhang I OgR definiert. Anhand dieser ist ersichtlich, welche Berufssparte bzw. welches Profil von Nutzen sein könnte.

Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten.
Der Wahlvorschlag ist bis spätestens Freitag, 30. September 2011, der Gemeindeschreiberei Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal einzureichen.