Fakultatives Referendum

Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des Organisationsreglements (OgR) vom 1. Januar 2009 den Beschluss des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement zur Übertragung der Aufgaben im Bereich der besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule

Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 29. November 2010, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, mit Inkraftsetzung per 1. August 2010, beschlossen.

Fakultatives Referendum (Art. 30. OgR)
Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Referendumsfrist:      10. Dezember 2010 bis 10. Januar 2011
Einsenden an:           Gemeindeverwaltung Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal

Öffentliche Auflage
Das obgenannte Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Krauchthal auf.

Inkraftsetzung
Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements per 1. August 2010 öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden können.

Das Reglement kann auf der Verwaltung bezogen oder hier herunter geladen werden.