Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des Organisationsreglements (OgR) vom 1. Januar 2009 den Beschluss des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
Reglement zur Übertragung der Aufgaben im Bereich der besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 29. November 2010, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, mit Inkraftsetzung per 1. August 2010, beschlossen.
Fakultatives
Referendum (Art. 30. OgR)
Fünf
Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit
Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines
Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das
vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung
unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der
Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Referendumsfrist: 10.
Dezember 2010 bis 10. Januar 2011
Einsenden an: Gemeindeverwaltung
Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal
Öffentliche
Auflage
Das
obgenannte Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der
Gemeindeverwaltung Krauchthal auf.
Inkraftsetzung
Nach
ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung
des Reglements per 1. August 2010 öffentlich bekannt. Gegen diese
Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim
Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde
geführt werden können.
Das Reglement kann auf der Verwaltung bezogen oder hier herunter geladen werden.

