Hundesteuer
Die Hundetaxe beträgt Fr. 60.00 für den ersten und je Fr. 100.00 für jeden weiteren Hund. Gebührenpflichtig sind alle Hunde, die am Stichtag 1. August über drei Monate alt sind. Die Taxe wird im September für das laufende Kalenderjahr in Rechnung gestellt.
Auf die Abgabe einer Hundemarke wird aufgrund des seit Ende 2006 obligatorischen Mikrochips verzichtet.
Mutationen
Bitte melden Sie Ihren neuen Hund sofort an. Teilen Sie uns mit, wenn Ihr Hund gestorben ist oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist. Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht werden mit einer Busse im doppelten Betrag der geschuldeten Taxe geahndet.
Wichtig: Durch die Registrierung mittels Mikrochip in der Datenbank ANIS ist der Hund nicht automatisch auch im Hunderegister der Gemeinde eingetragen.
Tollwut-Schutzimpfung
Das Obligatorium der Tollwut-Schutzimpfung von Hunden im Inland wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Es muss deshalb keine Bestätigung mehr über die Impfung vorgelegt werden. Bei Grenzübertritten ist die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben.

