Inkraftsetzung Reglement

Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 die Inkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement zur Übertragung der Aufgaben im Bereich der besonderen Massnahmen im Kindergarten und in der Volksschule

Die Frist des fakultativen Referendums ist unbenützt abgelaufen. Das vom Gemeinderat am 29. November 2010 beschlossene Reglement tritt rückwirkend per 1. August 2010 in Kraft. Gegen diese Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden.

Das Reglement kann auf der Verwaltung bezogen oder hier heruntergeladen werden.