Prämienverbilligung Krankenkasse
Amt für Sozialversicherung und
Stiftungsaufsicht
Abteilung Prämienverbilligung
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel. 0844 800 884
Fax 031 633 77 01
asvs.pvo@jgk.be.ch
Der Versicherungspflicht unterstehen Personen mit Wohnsitz oder
fremdenpolizeilich bewilligtem Aufenthalt im Kanton Bern. Jede versicherte
Person in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen hat einen Anspruch auf
Verbilligung der Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Die
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmen sich aufgrund des
anrechenbaren Einkommens und der Familienverhältnisse.
Versicherte Personen können die Verbilligung von Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung jederzeit beantragen. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird alljährlich und in der Regel von Amtes wegen festgestellt.
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