Tagesschulreglement - Inkraftsetzung
Der
Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom
16. Dezember 1998 die Inkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich
bekannt:
Tagesschulreglement (Totalrevision)
Die Frist des fakultativen Referendums ist unbenützt abgelaufen. Das vom Gemeinderat am 9. Mai 2011 beschlossene Reglement tritt per 1. August 2011 in Kraft. Gegen diese Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

