Totalrevision Tagesschulreglement - Fakultatives Referendum
Der
Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des
Organisationsreglements (OgR) vom 1. Januar 2009 den Beschluss über die
Totalrevision des folgenden Reglements öffentlich bekannt:
Tagesschulreglement der Einwohnergemeinde Krauchthal
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 9. Mai 2011, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, mit Inkraftsetzung per 1. August 2011, beschlossen.
Fakultatives
Referendum (Art. 30. OgR)
Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.
Referendumsfrist: 20. Mai 2011 bis 20. Juni 2011
Einsenden an: Gemeindeverwaltung Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal
Öffentliche
Auflage
Das
obgenannte Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der
Gemeindeverwaltung Krauchthal auf.
Inkraftsetzung
Nach
ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung
des Reglements per 1. August 2011 öffentlich bekannt. Gegen diese
Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim
Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt
werden können.
Tagesschulreglement (öffentl. Auflage + fak. Referendum) >>
Vergleich ALT - NEU >>
Protokollauszug GR vom 09.05.2011 >>

