Totalrevision Tagesschulreglement - Fakultatives Referendum


Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 30 des Organisationsreglements (OgR) vom 1. Januar 2009 den Beschluss über die Totalrevision des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Tagesschulreglement der Einwohnergemeinde Krauchthal

Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 9. Mai 2011, gestützt auf Art. 22 Abs. 1 Bst. a OgR, mit Inkraftsetzung per 1. August 2011, beschlossen. 


Fakultatives Referendum (Art. 30. OgR)

Fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderats betreffend den Erlass eines Reglements durch Unterzeichnen des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das vom Gemeinderat beschlossene Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der nächsten Versammlung die Vorlage zum Entscheid.

Referendumsfrist:      20. Mai 2011 bis 20. Juni 2011

Einsenden an:           Gemeindeverwaltung Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal


Öffentliche Auflage
Das obgenannte Reglement liegt während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Krauchthal auf.

Inkraftsetzung
Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements per 1. August 2011 öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.


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