Ersatzwahl in den ständigen Stimm- und Wahlausschuss
Thomas Zehnder, Hettiswil, ist aus der Gemeinde weggezogen. Aus diesem Grund ergibt sich eine Vakanz im ständigen Stimm- und Wahlausschuss.
Gestützt auf Art. 73 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen RAW macht der Gemeinderat mittels Veröffentlichung des Anforderungsprofils der jeweils zu bestellenden Kommissionen die Wahlen bekannt.
Wählbarkeit
Gemäss
Art. 36 Bst. b des Organisationsreglements OgR sind in Kommissionen mit
Entscheidbefugnis die in der Einwohnergemeinde Krauchthal stimmberechtigten
Personen wählbar.
Profil
Als
Grundvoraussetzung gilt
- das Interesse aktiv am Gemeindegeschehen mitzuwirken,
- das Bedürfnis und Anliegen das eigene Sach- und Fachwissen in den entsprechenden Behörden einzubringen,
- die Bereitschaft mit Respekt und Verantwortungsbewusstsein ein fortschrittliches, strategisches Handeln in der Funktion eines Mitglieds eines Gemeindeorgans zu unterstützen.
Die Kommissionen sind nach Möglichkeit mit Personen (Mitgliedern) zu besetzen, welche auf Grund ihrer Ausbildung und/oder ihres beruflichen Werdegangs Erfahrungen für eine fach- und sachbezogene Entscheidfindung in der jeweiligen Kommission mitbringen.
Die Zuständigkeiten der Kulturkommission sind im Anhang I OgR definiert. Anhand dieser ist ersichtlich, welche Berufssparte bzw. welches Profil von Nutzen sein könnte.
Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten.
Der Wahlvorschlag ist bis spätestens Mittwoch, 26. Oktober 2011, der Gemeindeschreiberei Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal einzureichen.

