12.09.2024
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wurde die Handhabung der Durchfahrtsbewilligungen geprüft.
Die Durchfahrtsbewilligungen sollten ursprünglich den EinwohnerInnen von 3325 Hettiswil eine Durchfahrt ohne Einschränkungen durch das Unterbergental nach Hettiswil oder umgekehrt, während den Fahrverbotszeiten, gewähren. Mit der Zeit wurde weder dem Ursprungsgedanken zum Fahrverbot (Verkehrsberuhigung während Stosszeiten) noch dem Vorhaben, ausschliesslich den HettiswilerInnen die freie Durchfahrt zu gewähren (Durchfahtsbewilligung), Rechnung getragen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt neu:
Nur EinwohnerInnen mit Wohnadresse 3325 Hettiswil, haben während den Fahrverbotszeiten Anspruch auf freie Durchfahrt durch das Unterbergental nach Hettiswil oder umgekehrt. Sie benötigen keine zusätzlichen Bewilligungen. Bei Polizeikontrollen wird die Wohnadresse anhand ihres amtlichen Ausweises kontrolliert.
Aufgrund der neuen Regelung verlieren per 31. Dezember 2024 sämtliche ausgestellten Durchfahrtsbewilligungen ihre Gültigkeit.
Wir danken für die Kenntnisnahme und die Einhaltung der neuen Regelung.