30.08.2023
Aufgrund der Demission als Versammlungsleiter-Stv. ergibt sich eine neue Vakanz, welche auf 1. November 2023 zu besetzen ist.
Wählbarkeit
Gemäss Artikel 36 Bst. b des Organisationsreglements (OgR) sind als Versammlungsleitung bzw. deren Stellvertretung die in der Einwohnergemeinde Krauchthal stimmberechtigten Personen wählbar. Gemäss Artikel 13 des Gemeindegesetztes des Kantons Bern (GG) sind dies Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
Profil
Gestützt auf Artikel 73 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) macht der Gemeinderat mittels Veröffentlichung des Anforderungsprofils die Wahlen bekannt.
Als Grundvoraussetzung gilt
Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten.
Der Wahlvorschlag ist bis Freitag, 29. September 2023, der Gemeindeschreiberei Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal mit dem Vermerk „Wahlen“ einzureichen.