12.10.2023
Amtliche Publikation
Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 die Inkraftsetzung des folgenden Erlasses öffentlich bekannt:
Feuerwehrreglement
Die Frist des fakultativen Referendums ist unbenützt abgelaufen. Das vom Gemeinderat am 30. August 2023 beschlossene Reglement tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft. Gegen diese Inkraftsetzung kann innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Emmental schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.