19.10.2023
Amtliche Publikation
Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindever-ordnung (GV; BSG 170.111) vom 16. Dezember 1998, den Beschluss über die folgende, teilrevidierte Verordnung öffentlich bekannt:
Organisationsverordnung
Der Gemeinderat hat die Verordnung an seiner Sitzung vom 11. Oktober 2023, gestützt auf Art. 22 Abs. 2 Bst. a OgR, beschlossen. Die Verordnung tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden.
Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen/bestellt oder heruntergeladen werden.