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Personalverordnung

21.12.2023

Personalverordnung - Inkraftsetzung

Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) vom 16. Dezember 1998, den Beschluss über die folgende, teilrevidierte Verordnung öffentlich bekannt:

Personalverordnung

Der Gemeinderat hat die Verordnung an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2023, gestützt auf Art. 22 Abs. 2 Bst. a OgR, beschlossen. Die Verordnung tritt per
01.01.2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen/bestellt oder via Website www.krauchthal.ch heruntergeladen werden.

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