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Publikation Lehrwohnungszählung 2022

11.05.2023

Die Leerwohnungsstatistik orientiert über Zahl und Entwicklung der leer stehenden und auf dem Markt angebotenen Wohnungen in der Schweiz.

Das Bundesamt für Statistik hat eine Leerwohnungszählung angeordnet. Hauseigentümer oder Verwalter, die am 1. Juni 2023 über leere Wohnungen (inklusive Einfamilienhäuser) verfügen, sind verpflichtet, diese der Gemeinde bis am 31. Mai 2023 zu melden.

Das Formular können Sie hier herunterladen oder bei der Bauverwaltung anfordern. 

Besten Dank für das fristgerechte Melden der Leerwohnungen. 

Bauverwaltung Krauchthal

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