Überblick Trinkwasserverunreinigung Hettiswil

31.07.2021

Hier finden Sie alle Informationen zur Trinkwasserverunreinigung Hettiswil

Seit wann bestand eine Verunreinigung des Trinkwassers?
Die ordentliche Beprobung der gesamten Wasserversorgung wurde am 28.06. vorgenommen. Eine routinemässige Nachbeprobung wies dann am 01.07. die bakterielle Verunreinigung nach.

Wo werden jeweils Wasserproben entnommen?
Es wird jeweils die Qualität bei den Reservoirs, bei den Grundwasserpumpwerken sowie im Leitungsnetz, sprich beim Endverbraucher, geprüft.

Sind private Quellen auch betroffen?
Hierzu haben wir keine Angaben. Wir empfehlen den Quelleigentümern Wasserproben untersuchen zu lassen.

Welche Resultate haben die Wasserproben ergeben?
Die Wasserproben werden durch das Labor der Stadt Bern ausgewertet. Die Resultate finden Sie hier.

Wie wird die Wasserversorgung im Gebiet Hettiswil sowie die Trinkwasserqualität grundsätzlich sichergestellt?
Die Gemeinde Krauchthal verfügt über die gute Ausgangslage, dass Trinkwasser in Krauchthal wie auch in Hettiswil zur Verfügung steht. Die Menge in Krauchthal reicht aus, um auch den Bedarf in Hettiswil abzudecken. Beim Pumpwerk Hettiswil müssen bauliche Massnahmen - sprich der Einbau einer UV-Anlage für die Trinkwasserdesinfektion - vorgenommen werden. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind (ca. 1.5 Monate) kann das Pumpwerk wieder in Betrieb genommen werden.
Ob die Ursache für die Verunreinigung eruiert werden kann, ist nicht klar. Wir stehen hierzu auch mit dem Kanton in Kontakt.

Müssen nach der Entwarnung zur Verunreinigung Massnahmen bei der Hausinstallation getroffen werden?
Das Leitungsnetz wurde bereits letzte Woche mit Chlor gereinigt. Die Wasserbezüger hatten die Anweisung erhalten, die Wasserhähne im Gebäude regelmässig zu spülen. Da im Leitungsnetz und beim Bezüger keine Verunreinigung mehr besteht, ist auch die Hausinstallation nicht betroffen. Für weitere Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Hersteller der Anlage oder einer Sanitärfirma.

Wer ist haftbar für dieses Ereignis?
Da der Verursacher bzw. die Ursache (noch) nicht eruiert werden konnte, besteht keine faktische "Ansprechperson". Sollten Sie Schäden erlitten haben, sind diese in 1. Linie Ihrer Versicherung anzumelden. Ist der Schaden nicht gedeckt, können Sie die Unterlagen (inkl. der Abweisung durch Ihre Versicherung) bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Die Haftpflichtversicherung der Gemeinde prüft dann die Haftung durch die Gemeinde.

Werden die Wasserbezüger aufgrund der Einschränkungen in einer bestimmten Form entschädigt?
Nein, es erfolgt keine Entschädigung. Dies hat der Gemeinderat anlässlich von seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 beschlossen. Gemäss Artikel 9 des Wasserversorgungsreglements der Gemeinde Krauchthal kann die Wasserabgabe u.a. in Notlagen vorübergehend und grundsätzlich entschädigungslos eingeschränkt werden.

Massnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung der Trinkwasserversorgung sind umgesetzt. Grundwasserpumpwerk Hettiswil wieder in Betrieb. Hier geht's zur entsprechenden Medienmitteilung.

Massnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung der Trinkwasserversorgung sind getroffen. Hier geht's zur entsprechenden Medienmitteilung.

Der Gemeinderat ist erfreut, mitzuteilen, dass das Trinkwasser ab sofort wieder dem vom Kanton geforderten Qualitätsstandard entspricht. Sämtliche Vorsichtsmassnahmen der Bezüger sind hinfällig. Das Wasser kann wieder bedenkenlos genossen werden.

Medienmitteilung vom 8. Juli 2021

Medienmittteilung vom 7. Juli 2021

Informationsschreiben Gemeinderat vom 7. Juli 2021 (das Schreiben wird online zur Verfügung gestellt)

Es kann leider weiterhin keine Entwarnung zum unbedenklichen Konsum des Trinkwassers gegeben werden. Wir gehen aber weiterhin davon aus, dass dies im Laufe der Woche möglich sein wird.

Medienmitteilung vom 1. Juli 2021

Das Trinkwasser ist bakteriologisch verunreinigt.

Es sind ab sofort folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen:

  • Leitungswasser nicht trinken und nicht für die Medikamenteneinnahme oder zum Zähne putzen verwenden.
  • Leitungswasser nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder Anrühren von Babynahrung) verwenden.
  • Leitungswasser nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen (inkl. Milchgeschirr, Leitungen der Melkanlagen usw.) verwenden.

Was können Sie tun?

  • Abkochen des Leitungswassers, damit es wieder als Trinkwasser verwendet werden kann.
  • Mineralwasser verwenden.
  • Regelmässiges Spülen der Wasserhähne im Gebäude.

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