Übertragung der vollen und unbefristeten Baubewilligungskompetenz

07.01.2026

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat der Gemeinde Krauchthal mittels Schreiben vom 19. Dezember 2025 die Übertragung der vollen und unbefristeten Baubewilligungskompetenz verfügt.

Die neue Zuständigkeitsordnung gilt für alle Baugesuche, die nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung eingereicht werden.
Im öffentlichen Baurecht wird unterschieden zwischen grossen Gemeinden (mindestens 10'000 Einwohner) und kleinen Gemeinden. Letztere verfügen über eine eingeschränkte Kompetenz für die Beurteilung von Bauvorhaben. Kleine Gemeinden können nur Baugesuche mit geringem Koordinationsaufwand abschliessend beurteilen – bei allen anderen Baugesuchen ist die Regierungsstatthalterin zuständig für die Erteilung der Baubewilligung.

Krauchthal galt bisher baurechtlich als «kleine Gemeinde». Auf Antrag des Gemeinderates hat nun jedoch der Kanton der Gemeinde Krauchthal die volle und unbefristete Baubewilligungskompetenz übertragen.

Hier finden Sie die amtliche Publikation.

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