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Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen

29.02.2024

Amtliche Publikation

Der Gemeinderat von Krauchthal gibt gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV; BSG 170.111) vom 16. Dezember 1998, den Beschluss über die folgende, neue Verordnung öffentlich bekannt:

Verordnung zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen

Der Gemeinderat hat die Verordnung an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024, gestützt auf Art. 22 Abs. 2 Bst. a OgR, beschlossen. Die Verordnung tritt per 1. März 2024 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental erhoben werden.

Die Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen/bestellt oder via Website www.krauchthal.ch heruntergeladen werden.

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