30.11.2023
Aufruf der Gemeinde
Immer wieder werden öffentliche Einrichtungen mutwillig beschädigt, mit Graffiti besprüht oder zerstört, dann ist das keine Privatsache sondern eine Straftat.
Dazu gehören öffentliche Einrichtungen der Schule wie Fassaden, Container, Eingangsdächer, Fenster und Storen, Abfallbehälter, Robidog, Spielgeräte, Aussensportanlagen, Toiletten, Waschbecken, Duschen, Garderoben genauso wie private Hauswände, Garten- und Garagentore, Briefkästen etc.
Die Täter/-innen - leider vorwiegend Jugendliche - richten mit ihrer Zerstörungswut einen Sachschaden an und können strafrechtlich als auch oft zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Tu was gegen Vandalismus: