Waldbrandgefahr
25.06.2026
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton Bern als «erheblich» beurteilt (Stufe 3).
- Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten.
- Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen.
- Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
