Der Gemeinderat sorgt dafür, dass die Aufgaben der Gemeinde gemäss dem Organisationsreglement und dem übergeordneten Recht dauernd und zuverlässig wahrgenommen werden. Er stellt sicher, dass die Gemeindeverwaltung die gesetzten Ziele auf zweckmässige Art und Weise verfolgt.
Die Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats ist im Organisationsreglement geregelt. Grundsätzlich gilt aber, dass der Gemeinderat für alles zuständig und verantwortlich ist, was nicht ausdrücklich einem anderen Organ zusteht.
Der Gemeinderat als Ganzes, sowie die einzelnen Ressortvorsteher werden in der Erledigung aller Aufgaben durch die Verwaltung unterstützt.
Das Pflichtenheft der Gemeinderatsmitglieder sowie das Pflichtenheft des Gemeindepräsidenten finden Sie hier verlinkt.