Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen in der Sporthalle Rüedismatt statt. Die Stimmberechtigten beschliessen an der Gemeindeversammlung:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022
Genehmigung
2. Jahresrechnung 2022
Genehmigung
3. Neubau Regenabwasserleitung Perimeter Hettiswil West / Verpflichtungskredit
Genehmigung
4. Erhöhung Stellenetat Bauverwaltung und Schule / Teilrevision Artikel 9a und Anhang II Personalreglement per 1. Juli 2023
Genehmigung
5. Gesamterneuerung Informatik-Lösung (Rechenzentrum und Gemeindesoftware) Gemeindeverwaltung / Verpflichtungskredit
Genehmigung
6. Verschiedenes
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 liegt gemäss Art. 24 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Es ist durch den Gemeinderat geprüft worden. Im Sinne von Art. 24 Abs. 2 RAW gilt das Protokoll als stillschweigend genehmigt, sofern nicht Stimmbürger eine Korrektur verlangen.
Im Weiteren verweist der Gemeinderat auf die ausführliche Botschaft, die jeder Haushaltung zugestellt wird. Alle Informationen sind auch über die Webseite der Gemeinde verfügbar.
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen.
Zu dieser Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen.
30 Tage vor der Versammlung finden Sie hier weitere Informationen zur Gemeindeversammlung.
Korrektur zur Botschaft
Auf Seite 5 der Botschaft sind die Gebühr je m3 Wasserverbrauch falsch aufgeführt. Hiermit möchten wir diese korrigieren.
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023
Genehmigung
2. Budget 2024
Genehmigung
3. Verschiedenes
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 liegt gemäss Art. 24 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Es ist durch den Gemeinderat geprüft worden. Im Sinne von Art. 24 Abs. 2 RAW gilt das Protokoll als stillschweigend genehmigt, sofern nicht Stimmbürger eine Korrektur verlangen.
Im Weiteren verweist der Gemeinderat auf die ausführliche Botschaft, die jeder Haushaltung zugestellt wird. Alle Informationen sind auch über die Webseite der Gemeinde verfügbar.
Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen.
Zu dieser Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen.
30 Tage vor der Versammlung finden Sie hier weitere Informationen zur Gemeindeversammlung.
Versammlungsleiter-Stv.
Haldner Doris
Bergfeld 15
3325 Hettiswil