Der Gemeinderat Krauchthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes die Überbauungsordnung (UeO) zur Sicherung von öffentlichen Abwas-serleitungen mit Sonderbauwerken und Nebenanlagen, inkl. Baubewilli-gung (SöL) gemäss Art. 28 KGSchG in Verbindung mit Art. 21 und 22 WVG zur öffentlichen Auflage (Auflagedossier: UeO-Plan und Baugesuchdossier vom 05.05.2023).
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. Mai 2023 bis 26. Juni 2023, in der Gemeindeschreiberei Krauchthal, Länggasse 1, Krauchthal, öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Krauchthal ein-zureichen. Allfällige Einspracheverhandlungen finden in der KW 26 statt.