Hier finden Sie alle Informationen zum Projekt Ortsplanungsrevision 2024.
Die Unterlagen der Ortsplanungsrevision 2018-2024 wurden im Januar 2023 dem Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR zur Vorprüfung eingereicht. Das AGR hat dem Gemeinderat Krauchthal eine Prüfungszeit von 6 Monaten in Aussicht gestellt.
Hier finden Sie den Mitwirkungsbericht zur öffentlichen Mitwirkung.
Sie sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde zu beteiligen.
Das Mitwirkungsdossier steht unten digital zur Verfügung und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Damit wir auf Ihre Fragen eingehen können, bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.
Zusätzlich findet am 20. Oktober 2022, 19.30 Uhr im Ortszentrum Rüedismatt, Krauchthal, die Informationsveranstaltung statt. Für eine optimale Vorbereitung des Abends bitten wir auch hier um eine Anmeldung.
Mitwirkungsdossier:
Der Gemeinderat hat im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision das Reglement über die Mehrwertabgabe per 01.08.2021 erlassen, es orientiert sich am kantonalen Musterreglement und der kantonalen Baugesetzgebung. Anfang April hat das Bundesgericht in einem Entscheid zum Mehrwertabgabereglement der Gemeinde Meikirch festgestellt, dass das Baugesetz des Kantons Bern bundesrechtswidrig ist, da es den Verzicht auf eine Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen zulässt. Der Bundesgerichtsentscheid hat zur Folge, dass das kantonale Baugesetz angepasst werden muss und in der Folge auch die Gemeinden ihre Reglemente über die Mehrwertabgabe überprüfen und allenfalls anpassen müssen.
Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass für die laufende Ortsplanungsrevision entgegen dem aktuell gültigen Mehrwertabgabereglement in Krauchthal auch für Aufzonungen (z.B. Zone W1 in Zone W2) eine Mehrwertabgabe zur Anwendung kommen wird. Auf Empfehlung des Kantons wird das Reglement der Gemeinde jedoch erst angepasst, wenn das kantonale Baugesetz die genauen Rahmenbedingungen konkretisiert, das dürfte im Lauf der nächsten 1 – 2 Jahre der Fall sein. Im weiteren Verlauf der Ortsplanungsrevision, insbesondere im Rahmen der Mitwirkung, wird weiter über die Änderungen im Zusammenhang mit der Mehrwertabgabe kommuniziert.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 15. September 2020 wurde der Verpflichtungskredit über CHF 170'000 für eine Gesamtortsplanungskommission gesprochen. Der Auftrag im Umfang von 116'000 für die Planungsarbeiten wurde an die Firma georegio ag, Burgdorf, erteilt.
An der öffentlichen Vernehmlassung zum REK (29. März 2021 bis am 9. Mai 2021) haben insgesamt 147 Personen teilgenommen. Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat sind erfreut über die vielen konstruktiven Eingaben. Der Gemeinderat konnte das REK auf Antrag der Ortsplanungskommission an seiner Sitzung vom 25. Mai 2021 mit entsprechenden Präzisierungen verabschieden.
Das definitive Raumentwicklungskonzept steht Ihnen hier zur Verfügung.
Für zukünftige Ein- und Umzonungen soll eine Mehrwertabgabe festgelegt werden. Gemäss den kantonalen Vorgaben hat der Gemeinderat das Reglement über die Mehrwertabgabe erstellt und für das fakultative Referendum freigegeben.
Die Ortsplanungskommission (OPK) wird als einer der nächsten Schritte die Baulandreserven der Gemeinde Krauchthal sowie einzelne bereits eingegangene Anliegen privater Grundeigentümer prüfen.
Sind Sie privater Grundeigentümer in der Gemeinde Krauchthal und haben Sie ein Anliegen (Ein-, Um-, oder Auszonung) dass im Rahmen der Ortsplanungsrevision aufgenommen werden soll? Dann nehmen Sie doch jetzt die Gelegenheit wahr und reichen nach Möglichkeit bis Ende August 2021 ein schriftliches Gesuch bei der Bauverwaltung Krauchthal ein.