Ortsplanungsrevision 2024

Hier finden Sie alle Informationen zum Projekt Ortsplanungsrevision 2024.

Mitwirkungsbericht

Hier finden Sie den Mitwirkungsbericht zur öffentlichen Mitwirkung.

öffentliche Mitwirkung

Sie sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinde zu beteiligen.

Das Mitwirkungsdossier steht unten digital zur Verfügung und kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Damit wir auf Ihre Fragen eingehen können, bitten wir um vorgängige Terminvereinbarung.

Zusätzlich findet am 20. Oktober 2022, 19.30 Uhr im Ortszentrum Rüedismatt, Krauchthal, die Informationsveranstaltung statt. Für eine optimale Vorbereitung des Abends bitten wir auch hier um eine Anmeldung.

Mitwirkungsdossier:

Bundesgerichtsentscheid zur Mehrwertabgabe

Der Gemeinderat hat im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision das Reglement über die Mehrwertabgabe per 01.08.2021 erlassen, es orientiert sich am kantonalen Musterreglement und der kantonalen Baugesetzgebung. Anfang April hat das Bundesgericht in einem Entscheid zum Mehrwertabgabereglement der Gemeinde Meikirch festgestellt, dass das Baugesetz des Kantons Bern bundesrechtswidrig ist, da es den Verzicht auf eine Mehrwertabgabe bei Auf- und Umzonungen zulässt. Der Bundesgerichtsentscheid hat zur Folge, dass das kantonale Baugesetz angepasst werden muss und in der Folge auch die Gemeinden ihre Reglemente über die Mehrwertabgabe überprüfen und allenfalls anpassen müssen.

Deshalb muss davon ausgegangen werden, dass für die laufende Ortsplanungsrevision entgegen dem aktuell gültigen Mehrwertabgabereglement in Krauchthal auch für Aufzonungen (z.B. Zone W1 in Zone W2) eine Mehrwertabgabe zur Anwendung kommen wird. Auf Empfehlung des Kantons wird das Reglement der Gemeinde jedoch erst angepasst, wenn das kantonale Baugesetz die genauen Rahmenbedingungen konkretisiert, das dürfte im Lauf der nächsten 1 – 2 Jahre der Fall sein. Im weiteren Verlauf der Ortsplanungsrevision, insbesondere im Rahmen der Mitwirkung, wird weiter über die Änderungen im Zusammenhang mit der Mehrwertabgabe kommuniziert.

Verpflichtungskredit

Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 15. September 2020 wurde der Verpflichtungskredit über CHF 170'000 für eine Gesamtortsplanungskommission gesprochen. Der Auftrag im Umfang von 116'000 für die Planungsarbeiten wurde an die Firma georegio ag, Burgdorf, erteilt.

Raumentwicklungskonzept (REK)

An der öffentlichen Vernehmlassung zum REK (29. März 2021 bis am 9. Mai 2021) haben insgesamt 147 Personen teilgenommen. Die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat sind erfreut über die vielen konstruktiven Eingaben. Der Gemeinderat konnte das REK auf Antrag der Ortsplanungskommission an seiner Sitzung vom 25. Mai 2021 mit entsprechenden Präzisierungen verabschieden.

Das definitive Raumentwicklungskonzept steht Ihnen hier zur Verfügung.

Mehrwertabgabe

Für zukünftige Ein- und Umzonungen soll eine Mehrwertabgabe festgelegt werden. Gemäss den kantonalen Vorgaben hat der Gemeinderat das Reglement über die Mehrwertabgabe erstellt und für das fakultative Referendum freigegeben.

Die Ortsplanungskommission (OPK) wird als einer der nächsten Schritte die Baulandreserven der Gemeinde Krauchthal sowie einzelne bereits eingegangene Anliegen privater Grundeigentümer prüfen.

Sind Sie privater Grundeigentümer in der Gemeinde Krauchthal und haben Sie ein Anliegen (Ein-, Um-, oder Auszonung) dass im Rahmen der Ortsplanungsrevision aufgenommen werden soll? Dann nehmen Sie doch jetzt die Gelegenheit wahr und reichen nach Möglichkeit bis Ende August 2021 ein schriftliches Gesuch bei der Bauverwaltung Krauchthal ein.


Teilrevision - öffentliche auflage

Der Gemeinderat Krauchthal bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung des Gewässerraums und der Revision des Baureglements (Umsetzung BMBV) zur öffentlichen Auflage.

Die Unterlagen, bestehend aus den Zonenplänen Gewässerräume Teil Nord und Süd und der Änderung des Baureglements liegen während 30 Tagen, vom 15. Mai 2020 bis 17. Juni 2020, in der Gemeindeverwaltung Krauchthal öffentlich auf. Ergänzende Informationen können dem Mitwirkungsbericht, dem kantonalen Vorprüfungsbericht und dem Erläuterungsbericht entnommen werden. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Krauchthal einzureichen.

Teilrevision - Öffentliche Mitwirkung

Der Gemeinderat Krauchthal bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung (Festlegung Gewässerraum und Revision Baureglement) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Teilrevision liegen vom 01. April 2019 bis 30. April 2019 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Website der Gemeinde Krauchthal aufgeschaltet. Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal, zu richten.

Es werden am Mittwoch, 17. April 2019 von 16:00 – 19:00 Uhr und am Donnerstag, 25. April 2019 von 08:00 – 10:00 Uhr Sprechstunden angeboten. Die Gespräche finden nach telefonischer Vor-anmeldung bis am 15. April 2019 (034/411 80 86) in der Gemeindeverwaltung statt.

 

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