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Schularztpraxis

Schularztpraxis

Praxis Brunnenhof, Dorfstrasse 25a, 3324 Hindelbank, 034 411 22 11

SCHULÄRZTLICHE UNTERSUCHUNG

Die schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Primarschuljahr und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Kontrolle ist Sache der Einwohnergemeinde, sie erfolgt mit Formularen, die die betroffenen Eltern von der Schule erhalten und wieder zurückgeben müssen. Die Eltern haben die Wahl, ob sie ihr Kind bei der Schulärztin/dem Schularzt auf Gemeinderechnung oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen wollen. 

Schulen
Kindergarten und Primarschule
Prävention

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