Die zur Vermietung an Dritte bestimmten öffentlichen Anlange können von einheimischen Privatpersonen, Vereinen, Institutionen und gemeinnützigen Organisationen mit Sitz in der Gemeinde Krauchthal sowie der Volks- und Musikschule beansprucht werden. Über Ausnahmen und Gesuche von nicht in der Gemeinde Krauchthal wohnenden Privatpersonen und Organisationen, Vereinen usw. die ihren Sitz nicht in der Gemeinde haben, entscheidet der Gemeinderat.