Gemäss Art. 60 des Volksschulgesetzes des Kantons Bern haben alle schulpflichtigen Kinder einmal jährlich eine Zahnkontrolluntersuchung zu besuchen. Diese werden auf der blauen Zahnkarte festgehalten zur Kontrolle durch die Einwohnergemeinde. Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind beim Schulzahnarzt oder beim privaten Zahnarzt untersucht werden soll. Erfolgt die Kontrolluntersuchung beim Schulzahnarzt, werden Organisation, Transport und Kosten von der Einwohnergemeinde Krauchthal übernommen. Erfolgt die Kontrolluntersuchung beim privaten Zahnarzt, kann gegen eine Kopie der Rechnung und der Angabe der IBAN-Nummer von der Einwohnergemeinde Krauchthal CHF 30.00 pro schulpflichtigem Kind zurückgefordert werden.