Festwirtschaft / Gastgewerbe - Gesuch einreichen

 

Gastgewerbliche Einzelbewilligung

Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei Speisen und Getränke ausgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.
Diese kann online auf der Website des Regierungsstatthalteramtes Emmental ausgefüllt werden.

Bewilligungen / Meldungen

Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Sicherheitsdirektion.

Überzeit

Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe ist eine Überzeitbewilligung erforderlich, die vom Regierungsstatthalter auf Antrag der Gemeinde bis spätestens 03.30 Uhr erteilt werden kann.

Jugendschutz

Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.

Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Gemeindeschreiberei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

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