Eine Sperrung der Steuerfaktoren bzw. Steuerdaten wegen "schützenswerten Interessen" ist grundsätzlich nicht mehr nötig, da das Steuerregister nicht mehr öffentlich ist.
Dennoch können Steuerdaten auf Einzelanfragen hin gesperrt werden, wenn
- ein schriftliches Gesuch bei der kantonalen Steuerverwaltung Geschäftsbereich Recht und Koordination eingereicht und von dieser gutgeheissen wird
- eine konkrete Gefährdungssituation nachgewiesen werden kann.