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Sperrung der Daten des Steuerregisters - Gesuch einreichen

Eine Sperrung der Steuerfaktoren bzw. Steuerdaten wegen "schützenswerten Interessen" ist grundsätzlich nicht mehr nötig, da das Steuerregister  nicht mehr öffentlich ist.


Dennoch können Steuerdaten auf Einzelanfragen hin gesperrt werden, wenn

  • ein schriftliches Gesuch bei der kantonalen Steuerverwaltung Geschäftsbereich Recht und Koordination eingereicht und von dieser gutgeheissen wird
  • eine konkrete Gefährdungssituation nachgewiesen werden kann.

Auskunft aus dem Steuerregister
Finanzverwaltung
Gemeindesteuern

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