Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammen bezogen werden. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag eine schriftliche oder mündliche Mitteilung der Eltern vorliegen. Die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise die Eltern, sind verantwortlich, dass der an einem freien Halbtag verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird. Es können nur Halbtage bezogen werden, keine Einzellektionen.