Baubewilligungsverfahren

 

Zuständigkeit

Sämtliche Gesuche betreffend Hoch- und Tiefbauten, Aussenreklamen und Signalisationsangelegenheiten sind der Bauverwaltung einzureichen. Das Bewilligungsverfahren richtet sich nach kantonaler Gesetzgebung. Besprechen Sie mit uns auch das geeigente Verfahren, wir stehen Ihnen für die Abgabe von Planunterlagen und Formularen oder Auskünfte gerne zur Verfügung.

Baubewilligungspflicht

Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen sind in Art. 5 des kantonalen Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) geregelt.
Für alle übrigen Vorhaben benötigen Sie eine Bewilligung (gemäss Art. 4 BewD)

Verfahren

Fehlende Unterlagen und Abklärungen führen im Baubewilligungsverfahren zu unnötigen Verzögerungen und Mehrkosten. Mit folgenden Angaben und Checklisten möchten wir Ihnen bei der Vorbereitung der Baueingabe behilflich sein. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit der Bauverwaltung frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden. Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften des Baureglements+Zonenpläne können auch Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen. Spätestens nach Fertigstellung der baubewilligten Arbeiten bitten wir Sie, der Bauverwaltung eine Mitteilung zukommen zu lassen. Wir werden uns dann für eine Schlussabnahme mit Ihnen in Verbindung setzen.


Im Merkblatt Baubewilligungsverfahren sind die wichtigsten Punkte für die Baueingabe zusammengefasst.

Baueingabe / baugesuchsformulare

Mit eBau können Sie Ihr Baugesuch bei der zuständigen Gemeinde einreichen. Folgende Eingaben sind möglich:

  • Voranfragen
  • Baugesuche
  • Spezialverfahren

Baugesuche können seit dem 1.1.2022 nur noch via eBau eingereicht werden. Eine direkte Eingabe auf der Verwaltung ist nicht mehr möglich.


Baubewilligung

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