Hund - abmelden

Sind Sie neu im Besitz eines Hundes, muss dieser spätestens ab dem Alter von 6 Monaten bei der Gemeindeverwaltung Krauchthal angemeldet werden. Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl der Gemeindeverwaltung Krauchthal wie auch der Hundendatenbank Amicus zu melden (Art. 17 B Tierseucheverordnung). Sollten Sie noch nicht im Besitz einer Personen-ID von Amicus sein, dürfen Sie sich gerne bei uns melden. Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht werden mit einer Busse im doppelten Betrag der geschuldeten Taxe geahndet.
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