Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie einen Heimatausweis. Die Schriften und somit der zivil- und steuerrechtliche Wohnsitz bleiben dabei in der Gemeinde Krauchthal. Sie können online einen Heimatausweis beantragen oder auch Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern.
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (zum Beispiel Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter anmelden. Dazu benötigen Sie einen Heimatausweis. Ist ihr Heimatausweis abgelaufen, müssen Sie diesen verlängern. Sie können online Ihren bestehenden Heimatausweis verlängern.
Kosten für die Verlängerung des Heimatausweises: CHF 10.00
Jede Person kann in die Lage kommen, sich mit einem Todesfall befassen zu müssen. Dieses Merkblatt enthält Hinweise auf notwendige Formalitäten, mögliche Bestattungsarten, spezielle Wünsche für die Bestattung und die Pflege der Grabstätten. Es soll mithelfen, Vorbereitungen für den Todesfall zu treffen und den Hinterbliebenen ihre ohnehin schwere Aufgabe zu erleichtern.
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen telefonisch oder per Onlineformular gemeldet werden. Für ausländische Staatsangehörige wird eine Kopie des neuen Mietvertrags verlangt.
Ablesung Wasserzähler
Wasserzähler ablesen: Vergessen Sie nicht, spätestens am Tag Ihres Wegzuges oder der Übergabe der Wohnung/des Hauses, den Wasserzähler abzulesen und Ihrem Vermieter zu melden. Bei Hausverkauf ist der Zählerstand der Finanzverwaltung Krauchthal zu melden
Der Wegzug aus der Gemeinde Krauchthal ist innert 14 Tagen persönlich am Schalter, telefonisch unter 034 411 80 80, per Onlineformular oder per eUmzug zu melden. Das Dienstbüchlein ist direkt dem zuständigen Sektionschef zuzustellen.
Ablesung Wasserzähler
Wasserzähler ablesen: Vergessen Sie nicht, spätestens am Tag Ihres Wegzuges oder der Übergabe der Wohnung/des Hauses, den Wasserzähler abzulesen und Ihrem Vermieter zu melden. Bei Hausverkauf ist der Zählerstand der Finanzverwaltung Krauchthal zu melden
Die Anmeldung hat persönlich oder per eUmzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes zu erfolgen.
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzug nutzt, kann die Umzugsmeldung elektronisch über eUmzug erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt.
Bei einer Anmeldung am Schalter mitzubringen:
Amtlicher Ausweis
Das Dienstbüchlein ist direkt dem zuständigen Sektionschef zuzustellen.
Ausländische Staatsangehörige
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzug nutzt, kann die Umzugsmeldung elektronisch über eUmzug erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt.
Unser Schulsystem sieht vor, dass alle Kinder mit Geburtsdatum zwischen 01.08.2020 bis 31.07.2021 im August 2025 in den Kindergarten eintreten. Die betreffenden Eltern werden vom Schulsekretariat angeschrieben, ebenso die zurückgestellten Kinder. Falls Sie in unserer Gemeinde wohnen, ein Kind mit diesem Geburtsdatum haben und bis am 10.12.2024 keinen Brief erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei Speisen und Getränke ausgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung. Diese kann online auf der Website des Regierungsstatthalteramtes Emmental ausgefüllt werden.
Bewilligungen / Meldungen
Kleinspiele mit Ausnahme der kleinen Pokerturniere dürfen nur für gemeinnützige Zwecke durchgeführt werden. Sie brauchen dazu eine Bewilligung von der Sicherheitsdirektion. Tombolas und Lottos unterliegen einer Meldepflicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Sicherheitsdirektion.
Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe ist eine Überzeitbewilligung erforderlich, die vom Regierungsstatthalter auf Antrag der Gemeinde bis spätestens 03.30 Uhr erteilt werden kann.
Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept.
Gestützt auf die Luftreinhalteverordnung des Kantons Bern ist die Gemeinde verpflichtet, für die Feuerungskontrolle auf ihrem Gemeindegebiet besorgt zu sein. In der Gemeinde Krauchthal ist Gerhard Streit in der Funktion des Feueraufsehers tätig. Die Grundeigentümer sind verpflichtet, ihre Liegenschaft periodisch der Feuerungskontrolle zu unterziehen. Bitte nehmen Sie mit unserem Feueraufseher frühzeitig Kontakt per Telefon oder Mail auf. Der Gemeinderat hat einen Gebührentarif für die Feuerungskontrolle beschlossen.
Haben Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Krauchthal gefunden oder verloren? Für nährer Auskünfte betreffend Fund- oder Verlustgegenständen kontaktieren Sie unser Fundbüro.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren haben:
Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig indentifiziert werden kann.
Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:
Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, gefundene Gegenstände beim Fundbüro abzugeben.
Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist der Finderin oder dem Finder überlassen.
Persönliche Gegenstände wie Identitätskarten, Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen.
Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
Die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen (20. Mai, 20. August und 20. November) durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern erhoben.
Diese Steuerrechnungen sind provisorisch. Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage.
Im Verlauf des Folgejahres wird eine Schlussabrechnung für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die direkte Bundessteuer zugestellt.
Die zu viel in Rechnung gestellten und bezahlten Beträge werden mit Vergütungszins zurückerstattet. Geschuldete Beträge werden mit Verzugszins nachgefordert. Der Verzugszins läuft ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung der Schlussabrechnung.
Gegen die Schlussabrechnung kann Einsprache erhoben werden.
Sind Sie in eine dauerhafte finanzielle Notlage geraten und es ist Ihnen unmöglich, rechtskräftig veranlagte Steuern zu bezahlen? Sie haben die Möglichkeit ein Erlassgesuch einzureichen. Der Erlass der Steuern ist jedoch an hohen Anforderungen geknüpft. Sollte das Gesuch abgelehnt werden, haben Sie noch die Möglichkeit eine Zahlungserleichterung zu beantragen.
Eine Sperrung der Steuerfaktoren bzw. Steuerdaten wegen "schützenswerten Interessen" ist grundsätzlich nicht mehr nötig, da das Steuerregister nicht mehr öffentlich ist.
Dennoch können Steuerdaten auf Einzelanfragen hin gesperrt werden, wenn
ein schriftliches Gesuch bei der kantonalen Steuerverwaltung Geschäftsbereich Recht und Koordination eingereicht und von dieser gutgeheissen wird
eine konkrete Gefährdungssituation nachgewiesen werden kann.
Sie haben zwei Möglichkeiten Schweizerin resp. Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine ordentliche oder eine erleichterte Einbürgerung.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung, dann melden Sie sich direkt beim kantonalen Amt. Wenn dies nicht der Fall ist, holen Sie weitere Informationen auf der Gemeindeschreiberei ein.
Beim Feuerbrand handelt es sich um eine sehr gefährliche Bakterienkrankheit. Die Ansteckung der Bäume erfolgt hauptsächlich über die Blüten.
Feuerbrand ist relativ gut erkennbar. Bei starkem Befall sterben ganze Zweig- und Astpartien ab. Die Blätter sind dunkelbraun, bleiben am Baum hängen und sind ledrig. Befallen werden Kernobstbäume sowie einige nah verwandte Zier- und Wildgehölze.
Ab 16.30 - 19.00 Uhr Verbot Durchfahrt Hettiswil - Unterbergental, Glöjenweg + ab Parkplatz Forsthaus Richtung Unterbergental
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wurde die Handhabung der Durchfahrtsbewilligungen geprüft.
Die Durchfahrtsbewilligungen sollten ursprünglich den EinwohnerInnen von 3325 Hettiswil eine Durchfahrt ohne Einschränkungen durch das Unterbergental nach Hettiswil oder umgekehrt, während den Fahrverbotszeiten, gewähren. Mit der Zeit wurde weder dem Ursprungsgedanken zum Fahrverbot (Verkehrsberuhigung während Stosszeiten) noch dem Vorhaben, ausschliesslich den HettiswilerInnen die freie Durchfahrt zu gewähren (Durchfahrtsbewilligung), Rechnung getragen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt neu: Nur EinwohnerInnen mit Wohnadresse 3325 Hettiswil, haben während den Fahrverbotszeiten Anspruch auf freie Durchfahrt durch das Unterbergental nach Hettiswil oder umgekehrt. Sie benötigen keine zusätzlichen Bewilligungen. Bei Polizeikontrollen wird die Wohnadresse anhand ihres amtlichen Ausweises kontrolliert.
Aufgrund der neuen Regelung verlieren per 31. Dezember 2024 sämtliche ausgestellten Durchfahrtsbewilligungen ihre Gültigkeit.
Haben Sie eine Firma mit Sitz 3325 Hettiswil, können Sie für alle Ihre Firmenfahrzeuge (eingelöst auf die Firma) eine Sonderbewilligung beziehen. So können Ihre Mitarbeitenden, mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde, Ihre Fahrzeuge durch das Durchfahrtsverbot lenken. Als Beilage zum Gesuch mailen Sie uns bitte eine Kopie des Fahrzeugausweises.
Ferienplan Primarschulen und Kindergärten Krauchthal und Hettiswil Der Ferienplan soll Ihnen helfen, Ferien bereits längerfristig planen zu können. Ausserordentliche freie Tage werden den Eltern via Lehrperson oder Schulleitung mit separatem Schreiben mitgeteilt.
Die Anmeldetalons für den Schülertransport per Schulbus müssen bis zum 13. Mai 2024 bei Brühlmann Cornelia eingereicht werden. Der Anmeldetalon wird jeweils im April/Mai hier veröffentlicht. Bitte füllen Sie ihn erst aus, wenn Sie den Stundenplan Ihres Kindes erhalten haben.
Die Gesuche um Entschädigung von privaten Fahren für das folgende Schuljahr müssen bis zum jeweils bis Mitte Mai bei Brühlmann Cornelia eingereicht werden.
Das Budget ist der Haushaltsplan für ein Rechnungsjahr und umfasst die Erfolgsrechnung und die Investitionsrechnung. Es werden alle Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen berücksichtigt und die notwendigen Mittel im Budget eingestellt.
Mit der Jahresrechnung wird Rechenschaft über den gesamten Finanzhaushalt der Gemeinde während einem Kalenderjahr abgelegt. Die Jahresrechnung ist der Finanzbericht des zurückliegenden Geschäftsjahres und enthält die Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Geldflussrechnung, Bilanz und Anhang.
Der Finanzplan dient der mittelfristigen Planung und Steuerung der Finanzen. Er stimmt die verfügbaren Mittel auf die Gemeindeaufgaben ab und zeigt die Entwicklung in den verschiedenen Aufgabenbereichen und die finanziellen Folgen der geplanten Investitionsvorhaben inklusive der absehbaren Steuerfussentwicklung in den nächsten vier Jahren.
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammen bezogen werden. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag eine schriftliche oder mündliche Mitteilung der Eltern vorliegen. Die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise die Eltern, sind verantwortlich, dass der an einem freien Halbtag verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird. Es können nur Halbtage bezogen werden, keine Einzellektionen.
Absenzen sind Abwesenheiten vom Unterricht. Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule oder in den Kindergarten kommen, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn ab.
Die invasive gebietsfremde Asiatische Hornisse ist 2004 nach Südwestfrankreich eingeschleppt worden und breitet sich seither erfolgreich über weite Teile Europas aus. Letztes Jahr ist sie bis in mehrere Nachbarkantone des Kantons Bern vorgedrungen. Es ist davon auszugehen, dass die Asiatische Hornisse bald auch bei uns gesichtet wird.
Für Imkerei und Naturschutz stellt die Ausbreitung dieser gebietsfremden Art eine ernstzunehmende Gefahr dar, da sie grosse Mengen Insekten als Futter für ihre Larven jagt. Zum Schutz der einheimischen Insektenwelt ist es wichtig, dass die weitere Ausbreitung möglichst rasch erkannt und gemeldet wird.
Beim erstmaligen Einreichen eines Gesuches, müssen Sie die Unterlagen persönlich vorbeibringen (Kinder in Begleitung der Eltern/gesetzliche Vertretung). Sie haben dazu folgende Möglichkeiten:
bei unseren Geschäftsstellen
bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde
oder bei einer Polizeiwache des Kantons Bern.
Bitte nehmen Sie mit:
Identitätskarte oder Pass im Original Ausländerausweis (ausländische Staatsbürger). Nothelferausweis Beachten Sie bitte, dass wir die Gesuche nur in ausgedruckter Form entgegennehmen können.
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