Gemeindeversammlung

Jährlich finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen in der Sporthalle Rüedismatt statt. Die Stimmberechtigten beschliessen an der Gemeindeversammlung:

  • den Erlass, die Änderungen und die Aufhebung des Organisationsreglements mitsamt der Anhänge,
  • den Erlass, die Änderungen und die Aufhebung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen,
  • den Erlass, die Änderungen und die Aufhebung des Personalreglements,
  • den Erlass, die Änderungen und die Aufhebung der baurechtlichen Grundordnung sowie den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Überbauungsordnungen ausserhalb von Zonen mit Planungspflicht, mit Ausnahme der Überbauungsordnungen für Detailerschliessungsanlagen, im Rahmen der kantonalen Baugesetzgebung,
  • alle übrigen vom Gemeinderat beschlossenen Reglemente, sofern gegen den entsprechenden Beschluss des Gemeinderates das fakultative Referendum zustande gekommen ist (Art. 30) oder der Erlass eines Reglements Gegenstand einer Initiative ist,
  • die Gemeinderechnung,
  • das Budget und die Steueranlage,
  • einmalige Ausgaben über Fr. 150’000.00 bis Fr. 1'000'000.00,
  • wiederkehrende Ausgaben von mehr als Fr. 15'000.00,
  • die Gründung eines Gemeindeverbandes sowie den Beitritt in einen oder den Austritt aus einem Gemeindeverband,
  • von Gemeindeverbindungen unterbreitete Geschäfte, sofern die damit für die Gemeinde verbundene Ausgabe die Zuständigkeit des Gemeinderates überschreitet,
  • die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden,
  • das Mandat an das Rechnungsprüfungsorgan.

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022
Genehmigung
2. Jahresrechnung 2022
Genehmigung
3. Neubau Regenabwasserleitung Perimeter Hettiswil West / Verpflichtungskredit
Genehmigung
4. Erhöhung Stellenetat Bauverwaltung und Schule / Teilrevision Artikel 9a und Anhang II Personalreglement per 1. Juli 2023
Genehmigung
5. Gesamterneuerung Informatik-Lösung (Rechenzentrum und Gemeindesoftware) Gemeindeverwaltung / Verpflichtungskredit
Genehmigung
6. Verschiedenes

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 liegt gemäss Art. 24 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Es ist durch den Gemeinderat geprüft worden. Im Sinne von Art. 24 Abs. 2 RAW gilt das Protokoll als stillschweigend genehmigt, sofern nicht Stimmbürger eine Korrektur verlangen.

Im Weiteren verweist der Gemeinderat auf die ausführliche Botschaft, die jeder Haushaltung zugestellt wird. Alle Informationen sind auch über die Webseite der Gemeinde verfügbar.

Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen.

Zu dieser Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen.

30 Tage vor der Versammlung finden Sie hier weitere Informationen zur Gemeindeversammlung.

Korrektur zur Botschaft

Auf Seite 5 der Botschaft sind die Gebühr je m3 Wasserverbrauch falsch aufgeführt. Hiermit möchten wir diese korrigieren.

Korrektur

1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023
Genehmigung
2. Budget 2024
Genehmigung
3. Verschiedenes

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2023 liegt gemäss Art. 24 Abs. 1 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) 10 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Es ist durch den Gemeinderat geprüft worden. Im Sinne von Art. 24 Abs. 2 RAW gilt das Protokoll als stillschweigend genehmigt, sofern nicht Stimmbürger eine Korrektur verlangen.

Im Weiteren verweist der Gemeinderat auf die ausführliche Botschaft, die jeder Haushaltung zugestellt wird. Alle Informationen sind auch über die Webseite der Gemeinde verfügbar.

Allfällige Beschwerden gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet dem Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen.

Zu dieser Versammlung sind alle Einwohnerinnen und Einwohner freundlich eingeladen.


30 Tage vor der Versammlung finden Sie hier weitere Informationen zur Gemeindeversammlung.

Versammlungsleiter

Iten Thomas
Versammlungsleiter
Bergweg 2A, 3325 Hettiswil

Versammlungsleiter-Stv.

Ebener Daniel
Versammlungsleiter-Stv.
Grossacher 33, 3326 Krauchthal

Protokolle

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