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Gemeindewahlen 24. November 2024

GEmeinderat

Amtliche Publikation / Gemeindeurnenwahlen vom 24. November 2024 – Stille Wahlen

Für die nachstehenden Ämter sind innerhalb der reglementarischen Frist nicht mehr Wahlvorschläge eingereicht worden, als Sitze zu besetzen sind. In Anwendung von Art. 52 und 70 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen der Einwohnergemeinde Krauchthal hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2024 die von den politischen Parteien vorgeschlagenen Personen als gewählt erklärt:

Versammlungsleitung:
Iten Thomas, 1967, Hettiswil, FDP

Versammlungsleitung-Stv.:
Daniel Ebener, 1973, Krauchthal, FDP

Gemeindepräsidium:
Markus Iseli, 1971, Hettiswil, SVP

6 Mitglieder des Gemeinderates:
Thomas Krattinger, 1982, Krauchthal, SVP
Roland Schärli, 1970, Hettiswil, FDP
Hans Nydegger, 1959, Hettiswil, FDP
Jürg Baumann, 1962, Krauchthal, SVP
Blanca Richard, 1962, Krauchthal, SP (neu)
Pirmin Suter, 1969, Hettiswil, SVP (neu)

Rechtsmittel
Gegen Wahlangelegenheiten kann gestützt auf Art. 65b ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern (VRPG) innert 10 Tagen nach dem Wahltag Beschwerde geführt werden. Die Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental einzureichen.


Kommissionen

Der Gemeinderat Krauchthal wird im Januar 2025 die Kommissionswahlen der Legislatur 2025 - 2028 vornehmen. Folgende Kommissionen sind zu bestellen:

  • Baukommission
  • Ständiger Stimm- und Wahlausschuss

Wählbarkeit
Gemäss Artikel 36 Bst. b des Organisationsreglements (OgR) sind in Kommissionen mit Entscheidbefugnis die in der Einwohnergemeinde Krauchthal stimmberechtigten Personen wählbar. Gemäss Artikel 13 des Gemeindegesetztes des Kantons Bern (GG) sind dies Personen, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Profil
Gestützt auf Artikel 73 des Reglements über Abstimmungen und Wahlen (RAW) macht der Gemeinderat mittels Veröffentlichung des Anforderungsprofils der jeweils zu bestellenden Kommissionen die Wahlen bekannt.


Als Grundvoraussetzung gilt

  • das Interesse aktiv am Gemeindegeschehen mitzuwirken,
  • das Bedürfnis und Anliegen das eigene Sach- und Fachwissen in den entsprechenden Behörden einzubringen,
  • die Bereitschaft mit Respekt und Verantwortungsbewusstsein ein fortschrittliches, strategisches Handeln in der Funktion eines Mitglieds eines Gemeindeorgans zu unterstützen.

Die Kommissionen sind nach Möglichkeit mit Personen (Mitgliedern) zu besetzen, welche auf Grund ihrer Ausbildung und/oder ihres beruflichen Werdegangs Erfahrungen für eine fach- und sachbezogene Entscheidfindung in der jeweiligen Kommission mitbringen.

Die Zuständigkeiten der einzelnen Kommissionen sind im Anhang I OgR (gültig ab 01.01.2025) definiert. Anhand dieser ist ersichtlich, welche Berufssparte bzw. welches Profil der jeweiligen Kommission von Nutzen sein könnte. Die Aufgaben des ständigen Stimm- und Wahlausschusses sind in Artikel 77 RAW festgehalten.

Das OgR wie auch das RAW können auf der Gemeindeverwaltung oder auf unserer Webseite bezogen werden.

Wahlvorschlag
Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse sowie die unterschriftliche Zustimmung der kandidierenden Person enthalten. Des Weiteren ist auf dem Wahlvorschlag die favorisierte Kommission aufzuführen.

Der Wahlvorschlag ist bis Dienstag, 5. November 2024, der Gemeindeschreiberei Krauchthal, Länggasse 1, 3326 Krauchthal mit dem Vermerk „Kommissionswahlen“ einzureichen.

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