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Informationen aus der Schule

WIR – gemeinsam eine Schule: Das Leitbild macht unsere Haltungen transparent und dient als Grundlage unseres Handelns.

Wir sind eine Lehr- und Lerngemeinschaft. Unsere Schulordnung dient uns als Leitlinie.

Der Ferienplan unserer Gemeinde richtet sich im Grundsatz nach dem kantonalen Ferienplan, Sportferien werden regional festgelegt (DIN-Woche 7).

Informationen zum Schulbetrieb

Gestützt auf die Vorgaben im Lehrplan 21 erarbeiteten die Schulen Krauchthal das vorliegende Hausaufgabenkonzept. Dieses dient der Information über die Ziele und deren Erreichung. Es schafft Klarheit in Fragen zur Hausaufgabenpraxis an unseren Schulen und gibt damit den Beteiligten Sicherheit.

Im Beurteilungskonzept finden Eltern und Erziehungsberechtigte Informationen zur Beurteilung in der Primarstufe.

Wir freuen uns, Ihren Kindern fakultativen Unterricht anzubieten. Es handelt sich um Lektionen, welche vor allem die musischen und sportlichen Interessen Ihres Kindes ansprechen und fördern.

  • Die Wahlfachangebote können nur bei genügend Anmeldungen geführt werden.
  • Der Tag und die Zeit, an welchem das Angebot stattfinden wird, kann sich jährlich verändern - bei der Stundenplanerstellung werden die Angebote miteinbezogen.
  • Es ist auch möglich, sich für ein Wahlfachangebot am anderen Schulstandort anzumelden.
  • Für das Angebot der Schule gelten die gleichen Absenzen- und Dispensationsregeln wie für den obligatorischen Unterricht.
  • Wir machen darauf aufmerksam, dass es auch im Wahlfach Hausaufgaben geben kann.
  • Die Anmeldung ist verbindlich und gilt für die ganze Dauer des Wahlfachangebots.

Sport & Gesundheit

1. - 4. Klasse

Hettiswil

Kinderyoga

1. - 6. Klasse

Krauchthal

Malen

2. - 4. Klasse

Krauchthal

Schön Schreiben

3. - 6. Klasse

Krauchthal

Handlettering

3. - 6. Klasse

Hettiswil

Freies Werken

5. - 6. Klasse

Krauchthal

Design & Publikation

5. Klasse

Hettiswil

Absenzen sind Abwesenheiten vom Unterricht. Kann Ihr Kind krankheitsbedingt nicht zur Schule oder in den Kindergarten kommen, melden Sie es bitte vor Unterrichtsbeginn ab.

Das Formular finden Sie unter den Dienstleistungen.

Dispensationen sind Freistellungen vom Unterricht, wenn die schulische Absenz des Kindes voraussehbar ist (wegen eines wichtigen Familienanlasses, wegen eines Sportwettkampfes von überregionaler Bedeutung usw.). Mindestens vier Wochen vorher muss ein schriftliches Gesuch der Klassenlehrkraft abgegeben werden. Die Schulleitung entscheidet nach Rücksprache mit der Klassenlehrkraft und aufgrund der Direktionsverordnung.

Weitere Informationen finden Sie in der Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule des Kantons.

Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr nicht in die Schule zu schicken. Die fünf Halbtage können einzeln oder zusammen bezogen werden. Eine Begründung ist nicht nötig. Der Klassenlehrkraft muss spätestens am Vortag eine schriftliche oder mündliche Mitteilung der Eltern vorliegen. Die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise die Eltern, sind verantwortlich, dass der an einem freien Halbtag verpasste Schulstoff aufgearbeitet wird. Es können nur Halbtage bezogen werden, keine Einzellektionen.

Das Formular finden Sie unter den Dienstleistungen.

Allgemeinde Informationen

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie allfällige Änderungen der Adresse oder der Telefonnummer umgehend melden, der Klassenlehrpersonen sowie per Mail an Brühlmann Cornelia .

Bei Wegzug aus der Gemeinde ist die Schulleitung dankbar, wenn Sie sich nicht nur bei der Einwohnerkontrolle abmelden, sondern auch so früh als möglich bei der Schule

In der Schule oder im Kindergarten Ihres Kindes sind bei einzelnen
Kindern Kopfläuse festgsetellt worden? Es ist möglich, dass auch
bei Ihrem Kind in der nächsten Zeit Läuse gefunden werden.
Läusebefall hat nichts mit Hygiene zu tun und kommt sehr häufig
vor. Auch tägliches Haarewaschen schützt nicht vor einem Befall.

Die Übertragung erfolgt praktisch nur durch direkten Kopf zu Kopf

Kontakt und nicht über Gegenstände wie Kopfbedeckungen, Polstermöbel oder Stofftiere. Springen oder fligen können Läuse nicht. Eine Ansteckung durch Haustiere ist nicht möglich. Auch eine Übertragung über Wasser (Schwimmbad) ist nicht bekannt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.kopflaus.ch oder auf dem Merkblatt.

Im Schulreglement der Gemeinde Krauchthal vom 1.1.2021 finden sich neben Informationen zur Schulorganisation auch solche zur Tagesschule und dem Schulärztlichen und Schulzahnärztlichen Dienst.

Im Leben stehen wir immer wieder vor Situationen, die es zu meistern gilt. Zum Wohle unserer Schüler und Schülerinnen und der beteiligten Erwachsenen ist eine möglichst rasche Klärung der Unstimmigkeiten wichtig.
Wir möchten Sie bitten, bei schwierigen Situationen unser zwei-Schritte-Verfahren anzuwenden:

  1. Schritt: Nehmen Sie bitte direkt mit der betroffenen Lehrperson Kontakt auf und besprechen Sie die Schwierigkeit. Häufig ist es einfacher, in einem persönlichen Gespräch ein Problem anzugehen. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Beschreiben Sie Ihre Beobachtungen, Ihre Fragen oder Ihre Schwierigkeiten und suchen Sie gemeinsam mit der Lehrperson einen Lösungsweg.
  2. Schritt: Wenn Sie sich im Gespräch mit der Lehrperson nicht verstanden fühlen, kein für beide Seiten befriedigender Weg gefunden werden konnte oder keine Gesprächskultur zustande gekommen ist, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Die Schulleitung wird gemeinsam mit Ihnen und der Lehrperson die Situation und das weitere Vorgehen besprechen.

Im Stufenmodell finden Sie den detaillierten Ablauf bei schwierigen Situationen in der Schule.

In der Schulverordnung der Gemeinde Krauchthal vom 1.1.2021 (Teilrevision 1.5.2021) finden sich Informationen zu Lehrpersonal, Tagesschule, Schulzahnärztlichen Dienst und Schülertransport.

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