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Informationen über die Einbürgerung inkl. Unterlagen

Sie haben zwei Möglichkeiten Schweizerin resp. Schweizer zu werden. Je nach Voraussetzungen durch eine ordentliche oder eine erleichterte Einbürgerung.


Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung, dann melden Sie sich direkt beim kantonalen Amt. Wenn dies nicht der Fall ist, holen Sie weitere Informationen auf der Gemeindeschreiberei ein.

Einbürgerung Kanton Bern
Verordnung über die Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG; SR 141.21)
Gebühren Ordentliche Einbürgerung Kanton Bern
Erleichterte Einbürgerung Kanton Bern
Gemeindeschreiberei
Einbürgerung

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