Das Fahrverbot gilt wie folgt:
- Ab 06.00 - 08.30 Uhr Verbot Durchfahrt Unterbergental - Hettiswil, Glöjenweg
- Ab 16.30 - 19.00 Uhr Verbot Durchfahrt Hettiswil - Unterbergental, Glöjenweg + ab Parkplatz Forsthaus Richtung Unterbergental
Im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrskonzeptes wurde die Handhabung der Durchfahrtsbewilligungen geprüft.
Die Durchfahrtsbewilligungen sollten ursprünglich den EinwohnerInnen von 3325 Hettiswil eine Durchfahrt ohne Einschränkungen durch das Unterbergental nach Hettiswil oder umgekehrt, während den Fahrverbotszeiten, gewähren. Mit der Zeit wurde weder dem Ursprungsgedanken zum Fahrverbot (Verkehrsberuhigung während Stosszeiten) noch dem Vorhaben, ausschliesslich den HettiswilerInnen die freie Durchfahrt zu gewähren (Durchfahrtsbewilligung), Rechnung getragen.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt neu:
Nur EinwohnerInnen mit Wohnadresse 3325 Hettiswil, haben während den Fahrverbotszeiten Anspruch auf freie Durchfahrt durch das Unterbergental nach Hettiswil oder umgekehrt. Sie benötigen keine zusätzlichen Bewilligungen. Bei Polizeikontrollen wird die Wohnadresse anhand ihres amtlichen Ausweises kontrolliert.
Aufgrund der neuen Regelung verlieren per 31. Dezember 2024 sämtliche ausgestellten Durchfahrtsbewilligungen ihre Gültigkeit.
Haben Sie eine Firma mit Sitz 3325 Hettiswil, können Sie für alle Ihre Firmenfahrzeuge (eingelöst auf die Firma) eine Sonderbewilligung beziehen. So können Ihre Mitarbeitenden, mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde, Ihre Fahrzeuge durch das Durchfahrtsverbot lenken. Als Beilage zum Gesuch mailen Sie uns bitte eine Kopie des Fahrzeugausweises.