Die schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Primarschuljahr und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin/dem Schularzt auf Gemeinderechnung oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen. Die betreffenden Eltern erhalten von der Schule ein Couvert mit Formularen, die sie ausgefüllt wieder an die Schule zurückgeben müssen, zuhanden der Schularztpraxis. Danach erhalten die Kinder, die in die Schularztpraxis gehen, einen Termin. Die Schule bietet keinen Fahrdienst.