Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Die Abmeldung hat persönlich spätestens am Tag des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle zu erfolgen.
Mitbringen:
- Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
Das Dienstbüchlein ist direkt dem zuständigen Sektionschef zuzustellen.