Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wenn Sie aus einer Gemeinde zuziehen, welche den eUmzug nutzt, kann die Umzugsmeldung elektronisch über eUmzug erfolgen. Die Vorsprache am Schalter entfällt.
Bei einer Anmeldung am Schalter mitzubringen:
Das Dienstbüchlein ist direkt dem zuständigen Sektionschef zuzustellen.