Haben Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Krauchthal gefunden oder verloren? Für nährer Auskünfte betreffend Fund- oder Verlustgegenständen kontaktieren Sie unser Fundbüro.
Fundbüro bzw. Gemeindeschreiberei
Länggasse 1, 3326 Krauchthal
Telefon: 034 411 80 80
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren haben:
- Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
- Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig indentifiziert werden kann.
- Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:
- Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, gefundene Gegenstände beim Fundbüro abzugeben.
- Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
- Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist der Finderin oder dem Finder überlassen.
- Persönliche Gegenstände wie Identitätskarten, Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen.
- Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.