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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen

Haben Sie einen Gegenstand in der Gemeinde Krauchthal gefunden oder verloren? Für nährer Auskünfte betreffend Fund- oder Verlustgegenständen kontaktieren Sie unser Fundbüro.

Fundbüro bzw. Gemeindeschreiberei
Länggasse 1, 3326 Krauchthal
Telefon: 034 411 80 80

Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas verloren haben:

  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
  • Die Mitarbeitenden des Fundbüros benachrichtigen Sie, sofern die Fundsache eindeutig indentifiziert werden kann.
  • Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.


Was Sie beachten sollten, wenn Sie etwas gefunden haben:

  • Die Finderin oder der Finder ist verpflichtet, gefundene Gegenstände beim Fundbüro abzugeben.
  • Die Finder haben ein Recht auf einen Finderlohn von ca. 10 % des Wertes der Fundsache oder auf die Fundsache selbst, falls die Besitzerin oder der Besitzer sich nicht innerhalb eines Jahres gemeldet hat.
  • Der Fundgegenstand wird nach Ablauf dieser Frist der Finderin oder dem Finder überlassen.
  • Persönliche Gegenstände wie Identitätskarten, Schlüssel usw. werden nicht dem Finder überlassen.
  • Diebesgut, Haus- und Anstaltsfunde sind nicht finderlohnpflichtig.
Fundservice Schweiz und Liechtenstein
Gemeindeschreiberei
Polizei

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