Die Kantons- und Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern) für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen (20. Mai, 20. August und 20. November) durch die Steuerverwaltung des Kantons Bern erhoben.
Diese Steuerrechnungen sind provisorisch. Grundlage für die Berechnung der Ratenrechnungen ist die zuletzt eingereichte Steuererklärung bzw. der aktuelle Veranlagungsstand. Solange die Steuererklärung des Vorjahres nicht eingereicht ist, dienen die früheren Jahre als Bemessungsgrundlage.
Im Verlauf des Folgejahres wird eine Schlussabrechnung für die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die direkte Bundessteuer zugestellt.
Die zu viel in Rechnung gestellten und bezahlten Beträge werden mit Vergütungszins zurückerstattet. Geschuldete Beträge werden mit Verzugszins nachgefordert. Der Verzugszins läuft ab dem 31. Tag nach Rechnungsstellung der Schlussabrechnung.
Gegen die Schlussabrechnung kann Einsprache erhoben werden.