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Hund - abmelden

Bitte melden Sie Ihren neuen Hund innerhalb von 10 Tagen an. Ebenfalls sind andere Veränderungen, wie z.B. wenn Ihr Hund gestorben ist oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist, innerhalb von 10 Tagen der Gemeinde und AMICUS zu melden (Art. 17 B Tierseucheverordnung). Widerhandlungen gegen die Tax- und Meldepflicht werden mit einer Busse im doppelten Betrag der geschuldeten Taxe geahndet.
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