Abstimmungen und Wahlen

 

Stimmrecht

In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die über 18 Jahre alt sind und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von mehr als drei Monaten erforderlich.

Stimmabgabe

An der Urne

Abstimmungslokale
• Schulhaus Hettiswil

Öffnungszeiten: 11.00 bis 12.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe

Das briefliche Stimmmaterial ist bei der Post rechtzeitig aufzugeben, so dass es spätestens am Freitag vor der Abstimmung um 17.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung eintrifft.

Das schriftliche Stimmmaterial kann auch am Schalter der Gemeindeschreiberei abgegeben oder in den Briefkasten beim Haupteingang eingeworfen werden. Der Briefkasten wird am Abstimmungssonntag um 12.00 Uhr letztmals geleert.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn

  • ein anderes als das offizielle Stimmcouvert benützt wird;
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt;
  • das Stimmcouvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft;
  • das Stimmcouvert mehr als eine Ausweiskarte enthält;
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichnung versehen ist.
Gemeindeschreiberei
Abstimmungen und Wahlen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen