Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen telefonisch oder per Onlineformular gemeldet werden. Für ausländische Staatsangehörige wird eine Kopie des neuen Mietvertrags verlangt.
Wasserzähler ablesen: Vergessen Sie nicht, spätestens am Tag Ihres Wegzuges oder der Übergabe der Wohnung/des Hauses, den Wasserzähler abzulesen und Ihrem Vermieter zu melden. Bei Hausverkauf ist der Zählerstand der Finanzverwaltung Krauchthal zu melden